Wahlen 2024: Gemeinde Grafenau

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Wahlen

Wahlen - Allgemeine Information

Bei den an­ste­hen­den Europa- und Kommunalwah­len am 9. Juni 2024 er­hal­ten Sie auf dieser Seite wich­ti­ge allgemeine In­for­ma­tio­nen (u.a. Wahlbenachrichtigung, Briefwahl, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis).

Weitere Informationen zu den einzelnen Wahlen (u.a. Besonderheiten der jeweiligen Wahl wie Wahlrecht, Kandidaten und Kandidatinnen, Amtliche Bekanntmachungen, Wahlergebnisse) erhalten Sie auf der Seite zur jeweiligen Wahl:

Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

Informationen zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

  

Briefwahl (Antrag Wahlschein)

Bei der Beantragung von Briefwahl ist folg. zu beachten:

Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Briefwahl online beantragen

Bis zum Donnerstag, 6. Juni 2024, 12:00 Uhr kann die Briefwahl hier  online beantragt werden.


Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.


Briefwahl schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Rathaus (Bürgerbüro) senden bzw. abgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl: Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr. An diesem Tag ist das Bürgerbüro zusätzlich nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.


Nur in Ausnahmefällen kann am Samstag, 8. Juni 2024, und Sonntag, 9. Juni, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden:

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 ff. Kommunalwahlordnung (KomWO) kann eine ins Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni, 15:00 Uhr beantragen, wenn diese wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlberechtigte Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 9 KomWO), können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragen (§ 10 Abs. 2 KomWO).

Zusätzliche Öffnungs-/Erreichbarkeitszeiten des Bürgeramtes:

Freitag, 7. Juni 2024: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag, 8. Juni 2024: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausschließlich Ersatz von Wahlscheinen, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat)


Briefwahl für andere beantragen

Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl (19. Mai 2024) erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, per Post automatisch die Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie nach dem 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie unbedingt Kontakt mit dem Rathaus (Bürgerbüro) aufnehmen.
Die Wahlbenachrichtigung enthält:

  • den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der/des Wahlberechtigten
  • den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
  • den Wahltag und die Wahlzeit
  • die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
  • die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
 
Das Wählerverzeichnis liegt vom Montag, 20. Mai, bis Freitag, 24. Mai 2024, während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerbüro, Hofstetten 12, 71120 Grafenau, zur Einsichtnahme aus. Weitere Informationen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung zur Auslegung des Wählerverzeichnisses (PDF-Dokument, 2,26 MB, 07.05.2024).