Lebenslagen: Gemeinde Grafenau

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Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Wasser und Gewässerschutz

Wasser ist eine elementare Ressource. Es dient als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wird vielfältig durch den Menschen genutzt: als Nahrungsmittel, für die Hygiene, als Transportmedium und Rohstoff sowie als Energiequelle.
Im Durchschnitt verbraucht jeder Bürger und jede Bürgerin Baden-Württembergs rund 120 Liter Trinkwasser am Tag.
Die Qualität des Trinkwassers wird in Deutschland permanent überwacht. Es ist unser am besten kontrolliertes Lebensmittel.

Das Trinkwasser in Baden-Württemberg wird zu rund 75 % aus Grundwasser und zu rund 25 % aus Oberflächenwasser gewonnen, in erster Linie aus dem Bodensee und der Donau.

Die Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe, kommunale Abwässer und Landwirtschaft gelangt eine große Zahl von Stoffen in Flüsse, Seen und Grundwasser.
Vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer haben die Wasserqualität in Baden-Württemberg in den letzten Jahrzehnten aber spürbar verbessert. Es werden beispielsweise Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen gelten unter anderem strengere Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Landwirtschaft. So ist das Grundwasser auf rund einem Viertel der Landesfläche besser vor schädlichen Einträgen geschützt.
Außerdem sind über 99 % der Bevölkerung in Baden-Württemberg an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Damit wird ein hoher Reinigungsgrad des Abwassers gewährleistet. Das stellt einen direkten Beitrag zum Gewässerschutz dar.

Seit dem Jahr 2000 gilt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Sie soll einen einheitlichen und flächendeckenden Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers innerhalb der Europäischen Union gewährleisten.
Wie diese Richtlinie in Baden-Württemberg umgesetzt wird, darüber können Sie sich auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg informieren.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

10.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg