Lebenslagen: Gemeinde Grafenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Fischerei und Jagd

Fischerei und Jagd geben die Möglichkeit, freilebende Tierbestände naturnah zu bewirtschaften.

Fischerei

Wenn Sie in Baden-Württemberg die Fischerei ausüben möchten, brauchen Sie einen Fischereischein. Um diesen zu bekommen, müssen Sie die zur Fischerei notwendige Sachkunde nachweisen, indem Sie die staatlich anerkannte Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Außerdem müssen Sie eine jährliche Fischereiabgabe bezahlen. Um in einem bestimmten Gewässer die Fischerei ausüben zu können, benötigen Sie noch eine Erlaubnis der Eigentümer oder der Pächter des jeweiligen Fischereirechts.

Achtung: Wer an oder auf Gewässern, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, einsatzfähige Fanggeräte mit sich führt, handelt ordnungswidrig. Gleiches gilt für das Mitführen unerlaubter Fanggeräte oder Fangmittel an oder auf Gewässern.

Jagd

Wenn Sie in Baden-Württemberg die Jagd ausüben möchten, brauchen Sie einen Jagdschein. Um den Jagdschein zu bekommen, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen. Dabei müssen Sie die für das Jagen erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung müssen Sie dann einen Jagdschein beantragen. Neben dem Jagdschein brauchen Sie auch eine Erlaubnis des oder der Jagdausübungsberechtigten, in dessen oder deren Jagdrevier Sie jagen wollen. Wenn Sie jagdpachtfähig sind, können Sie auch ein Jagdausübungsrecht pachten. Jagdpachtfähig sind Sie, wenn Sie einen gültigen Jahresjagdschein besitzen und während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen haben.

Hinweis: Auch mit Jagdscheinen, die in anderen Bundesländern ausgestellt wurden, können Sie in Baden-Württemberg jagen.

Bei der Ausübung der Jagd sind neben den rechtlichen Bestimmungen bestimmte Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese regeln den Umgang mit Waffen, die Ausübung der Jagd, die Durchführung von Gesellschaftsjagden, Übungsschießen und Ähnliches.

Vertiefende Informationen

Weitere Infos zum Thema Jagd finden Sie auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg

Freigabevermerk

  • 02.11.2023 Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg