Lebenslagen: Gemeinde Grafenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Wechsel in eine andere Schulart

Nach Abschluss der Grundschule erhalten Sie eine Empfehlung für die weitere schulische Laufbahn Ihres Kindes.

Diese Grundschulempfehlung legen Sie als Teil der Anmeldung der weiterführenden Schule vor. Die Entscheidung für eine auf der Grundschule aufbauende Schulart können Sie als Erziehungsberechtigte frei und ohne formale Bindung an diese Empfehlung treffen. Sie sind nicht verpflichtet, sich an diese Empfehlung zu halten.

Sollte sich in den Klassen 5 bis 9 herausstellen, dass die gewählte Schulart nicht die am besten geeignete Schule für Ihr Kind ist, besteht unter verschiedenen Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulart.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 19.10.2023 freigegeben.