Lebenslagen: Gemeinde Grafenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Rathaus
Brücke im Winter mit Schnee
Dummy
Schloss
Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Baufinanzierung und Förderungen

Im Rahmen der Förderprogramme von Bund und Land können Sie beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Auch wenn Sie bestehenden Wohnraum ändern, erweitern oder modernisieren wollen, gibt es Fördermöglichkeiten.

Die sozial ausgerichtete Wohnraumförderung des Landes umfasst neben der sozialen Mietwohnraumförderung vor allem Fördermöglichkeiten einkommensschwächerer Haushalte mit mindestens einem Kind für selbst genutztes Wohneigentum sowie für Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Als privater oder gewerblicher Bauherr können Sie über das Portal "Energiesparförderung Baden-Württemberg" das für Ihre Sanierungsmaßnahme geeignete Förderprogramm finden. Dafür müssen Sie online lediglich einen Fragenkatalog beantworten, der zu einer Auswahl an Programmen führt, die Sie für die geplante Sanierungsmaßnahme beantragen können.

Hinweis: Die Hausbanken beraten über die Bundesförderung nach den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) .

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderprogramme an.

Checklisten zur effektiven Finanzierungsplanung Ihres Bauvorhabens bieten Ihnen die KfW Förderbank und der Bundesverband Verbraucherzentralen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium haben ihn am 05.09.2017 freigegeben.