Archiv: Gemeinde Grafenau

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Brücke im Winter mit Schnee
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Blick auf Grafenau mit Sonnenuntergang
Drohnenfoto auf ein Teil von Döffingen

Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform

icon.crdate04.07.2022

Die Stadtverwaltung Weil der Stadt informiert, dass die Bodenrichtwertkarten, die die Grundlage für die Feststellungserklärungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Grundsteuerreform an die Finanzverwaltungen sind, nicht wie geplant zum 01.07.2022 durch den unabhängigen Gutachterausschuss vorliegen werden.

Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform

Die Stadtverwaltung Weil der Stadt informiert, dass die Bodenrichtwertkarten, die die Grundlage für die Feststellungserklärungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Grundsteuerreform an die Finanzverwaltungen sind, nicht wie geplant zum 01.07.2022 durch den unabhängigen Gutachterausschuss vorliegen werden.
Grund hierfür ist laut dem Ersten Beigeordneten Jürgen Katz, in dessen Dezernat der Gutachterausschuss angesiedelt ist, dass aufgrund von Personalmangel und längeren krankheitsbedingten Ausfällen die erforderlichen Personalressourcen nicht bereitgestellt werden konnten.
Dies betrifft neben Weil der Stadt auch die Gemeinden Aidlingen und Grafenau, die seit 1.1.2020 mit im gemeinsamen Gutachterausschuss organisiert sind. „Hier mussten zunächst die unterschiedlichen Bearbeitungsmethoden und -stände synchronisiert werden, um eine einheitliche Auswertung der Kaufverträge zur Bestimmung der Bodenrichtwerte zu gewährleisten“, erläutert Katz. Die Herausforderung, zeitgleich die Grundsteuerreform und die Zusammenlegung der Ausschüsse zu verarbeiten, sei immens gewesen.
Die Bodenrichtwertkarten, auf die in den Informationsschreiben der Finanzbehörde verwiesen wird, werden nach derzeitigem Planungsstand Ende August fertiggestellt und auf den Webseiten der drei Kommunen veröffentlicht.
Die Finanzämter Böblingen und Leonberg sind ebenfalls informiert und werden aufgrund der noch darstellbaren Einreichungsfrist der Grundsteuererklärungen bis 31. Oktober 2022 keine Mahnschreiben versenden.
„Wir können uns bei den Steuerpflichtigen nur dafür entschuldigen, dass deren Bearbeitungszeitraum verkürzt wird“, erklärt Jürgen Katz. „Aber trotz des Zeitdrucks haben wir im Interesse der Steuerpflichtigen den Anspruch, sehr gründlich zu arbeiten, da dies ja die erste Erklärung für die Bürger ist, die durch die Neuordnung der Grundsteuer ausgelöst wurde. Daher gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit - also lieber etwas später, aber noch rechtzeitig fertig werden, dafür aber mit belastbaren Werten“.
Durch den personellen Engpass wird die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in den nächsten Monaten nur eingeschränkt erreichbar sein:
-    Montag 8:00 – 12:00 Uhr
-    Donnerstag 8:00 – 12:00 und 16:30 – 18:30 Uhr

Anfragen an den Gutachterausschuss können jedoch jederzeit über das zentrale Postfach adressiert werden: gutachterausschuss(@)weil-der-stadt.de
Ebenso können durch die Prioritätensetzung auf die Ermittlung der Bodenrichtwerte derzeit keine Wertgutachten für Gebäude und Grundstücke (z.B. für Verkauf) durch die Geschäftsstelle erarbeitet werden. Als Alternative hierfür bietet sich die Beauftragung freier Sachverständiger an.